Für Beförderungen an einen Bestimmungsort der Direktlieferung im Sinne des Artikel 16 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2020/262 besteht in Österreich die Möglichkeit, anstelle der Angaben zur Anschrift in den Feldern 7c, 7e und 7f des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) einen Code zu verwenden.
Sie erhalten einen derartigen "Direktlieferungscode" indem Sie uns eine Datei mit folgenden Angaben übermitteln:
Sie können uns diese Angaben mit den Formaten .CSV oder .TXT zur Kenntnis bringen. Beachten Sie bitte die erforderlichen Formvorschriften (siehe Musterdateien und Hilfe).
Wenn Sie die Angaben zu den übermittelten Lieferadressen korrigieren oder ergänzen möchten, ist die Eingabe des ARC oder des Direktlieferungscodes erforderlich, um den Beförderungsvorgang zu korrigieren/zu ergänzen.
Die geänderte Datei muss allen Formvorschriften entsprechen und dieselbe Prüfnummer enthalten, welche anlässlich der Codevergabe von Ihnen übermittelt wurde.
Bestätigen Sie Ihre Eingabe durch Betätigen der Schaltfläche "Hochladen".